Elternmitarbeit an der Grundschule Hüttener Berge

 

Allgemeine Elternmitarbeit

Elternbeteiligung ist in unterschiedlichen Bereichen der Grundschule Hüttener Berge möglich. Eltern können unabhängig von einem gewählten Amt in verschiedenen Bereichen unterstützen und Ideen einbringen. An der Grundschule Hüttener Berge arbeiten die Eltern in vielen Bereichen engagiert und eigenverantwortlich mit, sie

  • gestalten den Nachmittag des Kinderfestes in einem Festausschuss
  • führen im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchwochen Leseabende durch und organisieren Autorenlesungen
  • können AGs leiten (Werken, Tanz, Trommeln, Batik, Kochen, Computer etc.)
  • bieten während der Projektwochen eigene Projekte an
  • organisieren Veranstaltungen, z.B. 1mal jährlich ein gesundes Frühstück am Lauftag
  • unterstützen bei Veranstaltungen, z.B. Bundesjugendspiele, Lauftag, Adventsbasteln, Einschulungsfeier etc.
  • sind Teil der Fördergemeinschaft, die die Schule finanziell unterstützt.

Eine Erläuterung zu den einzelnen hervorgehobenen Aktionen und Veranstaltungen können im Schreiben „SEB-Elternmithilfe in unserer Grundschule“ nachgelesen werden!

Klassenelternbeirat

Innerhalb der ersten 4 Wochen eines Schuljahres finden die ersten Elternversammlungen des Schuljahres statt (§5EBWahlVO). Die Eltern werden durch die Lehrkräfte über die geplante Unterrichtsgestaltung, Unterrichtsmaterial und andere für die Schülerinnen und Schüler relevante Fragen informiert. Außerdem wählen die Eltern der ersten und dritten Klassen aus ihren Reihen drei Elternvertreter, die den Klassenelternbeirat für die Dauer von zwei Jahren bilden. Der Klassenelternbeirat sollte aus einem Vorsitzenden, einem Vertreter und einem weiteren Mitglied bestehen. Die aktuellen Elternvertreter der jeweiligen Klassen sind in der Tabelle am Ende aufgeführt. 

Die Elternvertreter berufen Elternversammlungen ein und leiten diese, halten regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrerin, vermitteln zwischen Eltern und Lehrern und vertreten die Klasse im Schulelternbeirat. Der/Die Delegierte für den Schulelternbeirat wird von den Eltern der Klasse oder dem Klassenelternbeirat gewählt. 

Eine sehr wichtige Aufgabe der Mitglieder des Klassenelternbeirates ist die Teilnahme an den Zeugnis- und Klassenkonferenzen. Die/Der erste Vorsitzende der Klasse wird zu diesen Konferenzen durch die Schule eingeladen. Die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung ist unverzichtbar. 

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) der Grundschule Hüttener Berge besteht im Schuljahr 2025/2026 aus 7 Mitgliedern. Jede Klasse ist mit einer Stimme vertreten. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand für die Dauer von zwei Jahren.  Im Schuljahr 2025/2026 besteht der Vorstand aus einem Vorsitzenden, einer/m Vertreter/in und einem weiteren Mitglied:

  1. Vorsitzende Frau Stefanie Retza

Stellvertreterin Frau Valeska Wiese

Weiteres Vorstandsmitglied Herr Thomas Merkelbach

Der Schulelternbeirat ist Ansprechpartner für die Eltern der Schule. Die Eltern haben die Möglichkeit über den SEB Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die im Zusammenhang mit dem Schulalltag ihrer Kinder stehen, an die Schulleitung zu kommunizieren. Der Vorstand des Schulelternbeirats tauscht sich ca. alle 4 Wochen mit der Schulleitung aus. Dabei unterrichtet die Schulleitung den Vorstand des SEB über die Schule betreffende aktuelle Themen.

Die Sitzungen des SEB finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt. Sie dienen dem Austausch unter den Elternvertretern, daher dürfen alle Elternvertreter anwesend sein, insofern es sich nicht um Wahlversammlungen handelt.

Der Schulelternbeirat stärkt durch seine Arbeit im Rahmen seines Wirkungskreises das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus. Er fördert durch Veranstaltungen das Interesse der Eltern an der Schule aktiv mitzuarbeiten und das Schulleben für unsere Kinder positiv zu gestalten.

Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Delegierte/r für den Kreiselternbeirat

Der Schulelternbeirat der Grundschule Hüttener Berge wählt aus der gesamten Elternschaft:

  • 8 stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Sie ist zu gleichen Teilen mit stimmberechtigten Vertretern der Lehrkräfte und der Eltern besetzt.
  • ein Mitglied und dessen Stellvertreter für den Kreiselternbeirat
  • die Elternvertreter in den Fachkonferenzen. Je zwei Vertreter der Eltern können an den Fachkonferenzen zu den einzelnen Unterrichtsfächern mit beratender Stimme teilnehmen. An der Grundschule Hüttener Berge gibt es entsprechend der Unterrichtsfächer 7 Fachkonferenzen.

Die Aufstellung zur Wahl ist unabhängig davon, ob die Eltern als Elternvertreter einer Klasse gewählt sind oder nicht. Interessierte Eltern können sich beim Schulelternbeirat zu Beginn des Schuljahres melden, um dort in die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen oder den Kreiselternbeirat für die Dauer von zwei Jahren gewählt zu werden. Die nächsten Wahlen finden in der ersten Sitzung des SEB innerhalb von 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres statt (§5 EBWahlVO).

Der Flyer Elternmitwirkung vom IQSH bietet eine umfangreiche Informationsquelle zu den genannten Gremien. Er enthält unter anderem Musterbeispiele für Einladungsschreiben zu Klassenversammlungen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und für Gespräche zur Verfügung. Sie können mit uns über das Schulsekretariat oder unsere Emailadresse: schulelternbeirat-ghb[at]gmx.de Kontakt aufnehmen.

Ihr Vorstand

Downloads

Geschäftsordnung des SEB der GS HB

Informationen des SEB zur Elternmithilfe bei einigen Veranstaltungen

Elternvertreter der Klassen

Klasse 1a1.
2.
3. 
Frau Palleske
Herr Krüger
Frau Wernicke
Klasse 1b1. 
2. 
3. 
Frau Hagge
Frau Retza
Frau Karmann
Klasse 21.
2.
3.
Herr Merkelbach
Frau Langer
Frau Gietzen
Klasse 3a1.
2.
3.
Frau Krüger
Frau Schmidt
Herr Günter
Klasse 3b1.
2.
3.
Frau Balum
Frau Rauch
Frau Müller
Klasse 4a1.
2.
3.
Herr Schmidt
Frau Piotraschke
Frau Görlich
Klasse 4b1.
2.
3.
Frau Wiese
Frau Balum
Frau Oeffner